PFLEGE FÜR BEGRENZ­TE ZEIT –
VERSOR­GUNGS­LÜCKEN KURZ­FRISTIG SCHLIESSEN

Für eine Kurzzeitpflege kann es viele Gründe geben:

  • die Pflegeperson hat Urlaub, ist selbst krank oder überfordert
  • der Pflegebedürftige kann nach einem Krankenhausaufenthalt nicht gleich nach Hause
  • oder es muss eine Überbrückungspflege geleistet werden.

In diesen Fällen sind Sie auch für kurze Zeit gut bei uns aufgehoben. Mit allen Leistungen, Service- und Freizeit-Angeboten. Informieren Sie sich über Ihre Möglichkeiten. „Das hilft Ihnen weiter“. Nutzen Sie unsere Informationen.